20. Juli 2026

Amtliche Bekanntmachungen des Marktes Scheidegg

Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter www.rathaus.scheidegg.de (https://www.rathaus.scheidegg.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen) bekanntgegeben wird.

Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

Soweit eine zusätzliche analoge Form der Bekanntmachung gesetzlich zwingend erforderlich ist (z. B. aktuell noch bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB), erfolgen Bekanntgaben der Niederlegung unter der in Absatz 1 Satz 1 genannten Internetadresse und zusätzlich durch Anschlag an der Gemeindetafel. Die Gemeindetafel befindet sich am Rathaus Scheidegg neben dem Haupteingang.

Diese Bekanntmachungsart gilt für die neue Wahlperiode des Marktgemeinderates 2026 bis 2032.

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