Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

Copyright:
Maße:
Dateigröße:
Nutzungsbedingungen:
Bild herunterladen