Baurecht: Abbruchantrag, Abbruchanzeige

Sofern die Beseitigung einer baulichen Anlage nicht verfahrensfrei ist (siehe unten), ist die beabsichtigte Beseitigung mindestens einen Monat vorher der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

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