Beglaubigungen

Als bürgernächste Stellen sind die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen. Amtliche Beglaubigungen sind grundsätzlich kostenpflichtig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

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