Beschwerden und Petitionen

Gemäß Art. 115 der Bayerischen Verfassung haben alle Bewohner Bayerns das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden (Petitionsrecht).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

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