Ehesachen

Für Verfahren auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe, auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe oder auf Herstellung des ehelichen Lebens (Ehesachen) ist das Amtsgericht-Familiengericht zuständig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

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