Ermittlung von Grundstückswerten

Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.
Daneben sammeln sie alle Grundstückskaufverträge (Kaufpreissammlung) und ermitteln hieraus Richtwerte für Bauland (Bodenrichtwerte), welche dann öffentlich bekannt gegeben werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

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