Führerschein: Antrag

Führerscheinanträge erhalten Sie neben der Fahrerlaubnisbehöre auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde. Der Antrag kann dort auch wieder abgegeben werden. In jedem Fall kann der Antrag auch unmittelbar bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Dies kann aber zu gewissen Verzögerungen führen, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

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