Führerschein: Umtausch des alten grauen oder rosa Führerscheins in EU-Kartenführerschein

Seit 01.01.1999 ist das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft getreten. Seit diesem Datum ist es möglich, den neuen EU-Kartenführerschein im Umtausch zu erhalten. Dieser hat die Größe einer EC- oder Kreditkarte und ist im gesamten EU-Bereich gültig.

Den EU-Kartenführerschein können Sie jederzeit bei uns im Einwohnermeldeamt  beantragen.

weitere Informationen finden sie unter dem Bayerischen Behördenwegweiser

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