Grundbuch: Abschriften und Ausdrucke

Das Grundbuchamt erteilt auf Antrag Abschriften bzw. Ausdrucke aus dem Grundbuch.

Soweit Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind  können Sie vom Grundbuchamt die Erteilung einer Abschrift aus dem Grundbuch verlangen. Wenn Sie dies wünschen, wird die Abschrift vom Grundbuchamt beglaubigt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bayer. Behördenwegweiser

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